Klassenvorschriften

ORC Klassenvorschriften für den Bodensee (Stand 2019)

Die Klassenvorschrift wird festgelegt in der Absicht, die internationalen Richtlinien für ORC Club-Yachten den speziellen Belangen des Bodenseereviers und der Landesverbände anzupassen.

Grundlage der Klassenvorschrift sind die jeweils neuesten Regeln und Vorschriften des Offshore Racing Council (ORC), der International Sailing Federation (ISAF) und des Deutschen-Segler-Verbandes (DSV). Die Regeln und Vorschriften der ISAF, die nicht im Gegensatz zu Bestimmungen dieser Regeln stehen, sind als Bestandteil der ORC-Regeln anzusehen. Die abgedruckten Texte sind nicht verbindlich, es gelten die jeweiligen Regel-Texte im Original. Die verbindlichen Regeln für ORC Club sind die englischen Fassungen der ORC Club Rule, der ORC Int. Rule und der ORC Int. Regulations. Das aktuelle DSV Eignermerkblatt kann unter www.dsv.org  heruntergeladen werden.

1. Messbriefe

Jede Yacht muss im Besitze eines gültigen ORC Messbriefes sein. Eine Kopie desselben muss an Bord mitgeführt werden. Der Original–Messbrief muss vom Eigner unterschrieben sein. Mit der Unterschrift auf dem Messbrief bestätigt der Eigner, dass alle Angaben und Maße während Wettfahrten jederzeit eingehalten werden. Ist während einer Regatta der verantwortliche Führer einer Yacht nicht der Eigner, so ist der Führer im gleichen Maße für die Übereinstimmung der Yacht mit den Regeln und dem Vermessungszustand verantwortlich wie der Eigner.

Der Eigner/Skipper muss sicherstellen, dass alle Grossegel und Spinnaker, sowie alle Genuas mit dem offiziellen ORC-Stempel und ggfs. dem blauen Vermessungsknopf gekennzeichnet sind und die geforderten Abmessungen eingetragen sind. Bei ORC Club reichen die flächenmäßig größten Segel eines jeden Typs (Großsegel, Vorsegel, Sym. Spinnaker, Asym. Spinnaker, Vorsegel fliegend gesetzt (z.B. Code Zero, Top-Genua,…). Bei ähnlich großen Segeln wie Genua 1 light/Genua 1 medium oder S2/S4 empfehlen wir auch nach ORC Club beide vermessen zu lassen um sicher zu gehen, dass die Regeln eingehalten werden.

Yachten mit ORC Club Messbrief starten in der ORC Klasse, sofern eine solche ausgeschrieben ist. Es bleibt der Wettfahrtleitung vorbehalten, in Ausnahmefällen von dieser Regel abzuweichen.

Ein ORC Messbrief darf nur bis max. 5 Tage vor der ersten Wettfahrt einer Regatta geändert werden.

Existiert für eine Yacht gleichzeitig mehr als ein Messbrief (mehrere ORC Ref. Nummern), so wird jeder Messbrief als eigenständige Yacht gewertet. Es ist also möglich die Bodenseemeisterschaft der Langstreckenregatten mit einem anderen Messbrief als die Bodenseemeisterschaft der Kurzstreckenregatten zu segeln. Es ist jedoch nicht möglich Regattaergebnisse, die mit verschiedenen Messbriefen ersegelt wurden, für dieselbe Meisterschaft zu addieren.

2. Klasseneinteilung

ORC 1:GPH bis 595.0
ORC 2:595.1 – 675.0
ORC 3: GPH ab 675.1
ORC Sportbooteentsprechend 2.1

Eine Regatta wird für die Klasse gewertet, wenn mindestens 5 Teilnehmer dieser Klasse gemeldet sind. Die RVB kann bei zu geringer Beteiligung einer Klasse eine spezielle Regelung treffen. Ausserdem kann die RVB bei entsprechenden Teilnehmerzahlen in Absprache mit der Wettfahrleitung eine zusätzliche Unterteilung in A- und B-Gruppen vornehmen. Hiermit soll erreicht werden, dass Yachten gleicher Charakteristik in einer Gruppe segeln. Bei Ranglisten-Regatten müssen jedoch die unterteilten Klassen den gleichen Start haben und die gleiche Bahn segeln.

2.1 ORC Sportboote 

Ein Sportboot im Sinne des ORC ist ein modernes gleitfähiges Kielboot das den technischen Anforderungen und Standards der „ORC Sportboat Class Rules“ entspricht:

  • Länge über alle (LOA): 6,00 m bis 9,15 m.
  • Verdrängung im Vermessungstrimm (DSPM): < 2000 kg 
  • Das Verhältnis „displacement/length ratio“ im Vermessungstrimm (DSPM/LSMO³): < 6,00
  • Die Möglichkeit das Mannschaftsgewicht außerhalb des Rumpfes zu platzieren (z.B. mittels Trapez, Ausreitgurt oder Ausleger) muss im ORC Messbrief vermerkt sein.

3. Wertung

Die Wertung der Wettfahrten erfolgt nach dem „Triple-Number Scoring System“ des ORC, einer einfachen windabhängigen „Time-on-Time“ Ausgleichsmethode. Jedes Boot hat 6 „Time multiplying factors (TMF)“, welche im ORC Messbrief ersichtlich sind. Drei (inshore) gelten für Up&Down Regatten, drei (offshore) für Langstrecken-Regatten. Dabei findet jeweils bei leichten Winden (bis 9 Kt) „Tri lo“, bei mittlern Winden (9 – 14 Kt) „Tri med“ und bei starken Winden (über 14 Kt) „Tri hi“ Anwendung. Die in die Auswertung einfliessende durchschnittliche Windstärke wird von der Wettfahrtleitung nach Wettfahrtende verbindlich festgelegt.
Boote mit einem gültigen ORC-Messbrief werden grundsätzlich in der ORC-Klasse gewertet, auch wenn sie für eine bestimmte Wettfahrt für die Yardstickklasse gemeldet haben. Es erfolgt dann automatisch eine Doppelwertung. Beabsichtigt ein Boot, das sich für die Yardstickklasse gemeldet hat, Segel zu benützen, die im ORC-Messbrief nicht berücksichtigt sind, dann erhält es in der ORC-Klasse die Wertung „DNS“. Entsprechend müssen diese Eigner dies der Wettfahrtleitung vor dem Start mitteilen.

4. Mindestwindstärken

4.1 Kurzstreckenregatten (Up&Down-Wettfahrten)

Kurstreckenregatten der ORC-Bodenseemeisterschaften dürfen nur gestartet werden, wenn dauerhaft mehr als 4 Knoten Wind vorherrschen.

5. Rennbesatzung

Das im ORC Messbrief ausgewiesene und vom Eigner bestimmte maximale Crewgewicht darf nicht überschritten werden. Die minimale Rennbesatzung beträgt 3 Personen. Während einer Wettfahrtserie darf sich die Besatzung um höchstens eine Person ändern.
DSV-Jugendregel: Das maximale Crewgewicht darf um 50 Kg überschritten werden, wenn Crewmitglieder an Bord sind, die ihr 15. Lebensjahr nicht vor dem 1.Mai des laufenden Jahres vollendet haben.

6. Mindest-Sicherheitsausrüstung und -einrichtung

Die neuesten Richtlinien für die Mindestausrüstung auf der Grundlage der „ISAF Special Regulations Kat. 4“ und neuesten ergänzenden Richtlinien des DSV und der RVB müssen eingehalten werden. Eine Yacht kann zu jeder Zeit überprüft werden. Wenn sie diese Richtlinien nicht erfüllt, kann ihre Teilnahme an Regatten zurückgewiesen werden oder sie setzt sich der Gefahr der Disqualifikation oder einer anderen Strafe aus.
Es gelten folgende revierspezifische Änderungen zu obigen Bestimmungen:

6.1. Bauliche Merkmale

  • Ein selbstlenzendes Cockpit ist nicht erforderlich
  • Ein Heckkorb ist nicht erforderlich, wenn eine entsprechende Sicherung vorhanden ist
  • Seereling: Yachten über 9 m LOA führen zwei Relingdrähte, der obere Draht mindestens 60 cm über dem Arbeitsdeck. Yachten unter 9 m LOA führen einen Seerelingsdraht mindestens 45 cm über dem Arbeitsdeck, bei mehr als 56 cm jedoch 2 Seerelingsdrähte.
  • Serienyachten, deren Klassenvorschrift eine Seereling nicht vorschreibt, sowie Sportboote und Racer können auch ohne Seereling zu ORC Regatten zugelassen werden.

6.2.  Allgemeine Ausrüstung

Bilgenpumpe, Anker und Ankertrosse, Taschenlampe (wassergeschützt) mit Ersatzbirnen und –Batterien, Nebelhorn, Kompass, Absperrmöglichkeiten am Kraftstofftank, 1 Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Ausrüstung, Lichterführung entsprechend den Landesvorschriften. Radarreflektor sind nicht erforderlich.

6.3. Seenotausrüstung

Mindestens Schwerwetterfock, Reffeinrichtung für das Grosssegel, alternative Steuermöglichkeit, Werkzeuge sind erforderlich.

6.4. Sicherheitsausrüstung (Notausrüstung)

Rettungsweste mit Trillerpfeiffe, Sicherheitsgurt und Lifelines für jedes Crewmitglied, Rettungsring mit schwimmbarer Perlonleine, für nachts mit einer schwimmfähigen automatischen Rettungsleuchte, schwimmfähige Wurfleine mind. 15 m, Notsignale, Signalraketen sind erforderlich.

Wenn in Einzelfällen Zweifel über die Zulässigkeit von Änderungen, Ergänzungen und zusätzlichen Ausrüstungen auftreten, so gilt der Grundsatz, dass sich kein Segler bei ORC Club Regatten durch solche Dinge sportliche Vorteile verschaffen darf.

Die RVB übernimmt keine rechtliche Haftung hinsichtlich dieser Vorschriften und irgendwelcher daraus abgeleiteter Ansprüche.

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